Prof. Dr. Günter Püttner  

Vorlesung Öffentliches Recht I - Schwerpunkt Staatsorganisation

Wintersemester 1997/98

 

Inhalt der Veranstaltung:

In dieser für Studienanfänger bestimmten Vorlesung werden die Grundlagen des Staatsrechts behandelt, insbesonder des Staatsorganisationsrechts. Der Grundkurs setzt sich im folgenden Sommersemester mit dem Kurs "Öffentliches Recht II" (verbunden mit den Übungen für Anfänger mit schriftlichen Arbeiten) fort.

Thema des Grundkurses ist in erster Linie das Staatsrecht (Verfassungsrecht) der Bundesrepublik Deutschland. Im Mittelpunkt des Kurses steht die Staatsorganisation im weitesten Sinne: Die Staatsorgane vom Budnestag bis zum Bundespräsidenten, die politischen parteien, die zentralen Staatsaufgaben, wie Gesetzgebung, Regierung/Verwaltung und Rechtsprechung, sowie die Leitprinzipien der grundgesetzlichen Ordnung, wie Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat und das Verhältnis des Gesamtstaates zu den Ländern.

Organisatorisch teilt sich dir Grundkurs in das wöchentlich vierstündige "Plenum" aller Teilnehmer und in zweistündige begleitende Fallbesprechungen von je 20-25 Teilnehmern, die von Assistenten der Fakultät abgehalten werden. Die Fallbesprechungen haben dabei u.a. die Funktion der Ergänzung und Vertiefung bei Fragekomplexen, die im Plenum nur im gtrundsatz angesprochen wurden, sowie diejenige einer ersten Einführung in die öffentlich-rechtliche Fallbearbeitung.

Literaturhinweise:

Gesetzestexte , vor allem das Grundgesetz

Katz , Grundkurs im Öffentlichen Recht

Hesse , Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland,

Püttner/Kretschmer , Die Staatsorganisation

weitere Literatur wird in der Vorlesung genannt

Die Vorlesung findet jeweils Mittwochs und Donnerstags von 10-12 Uhr statt. Der Ort wird noch bekanntgegeben

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