Thema des Grundkurses ist in erster Linie das Staatsrecht (Verfassungsrecht) der Bundesrepublik Deutschland. Im Mittelpunkt des Kurses steht die Staatsorganisation im weitesten Sinne: Die Staatsorgane vom Budnestag bis zum Bundespräsidenten, die politischen parteien, die zentralen Staatsaufgaben, wie Gesetzgebung, Regierung/Verwaltung und Rechtsprechung, sowie die Leitprinzipien der grundgesetzlichen Ordnung, wie Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat und das Verhältnis des Gesamtstaates zu den Ländern.
Organisatorisch teilt sich dir Grundkurs in das wöchentlich vierstündige "Plenum" aller Teilnehmer und in zweistündige begleitende Fallbesprechungen von je 20-25 Teilnehmern, die von Assistenten der Fakultät abgehalten werden. Die Fallbesprechungen haben dabei u.a. die Funktion der Ergänzung und Vertiefung bei Fragekomplexen, die im Plenum nur im gtrundsatz angesprochen wurden, sowie diejenige einer ersten Einführung in die öffentlich-rechtliche Fallbearbeitung.
Katz , Grundkurs im Öffentlichen Recht
Hesse , Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland,
Püttner/Kretschmer
, Die Staatsorganisation
weitere Literatur wird in der Vorlesung genannt
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